Deutschland als NATO-Aufmarschgebiet: Notstand ohne Notstandsgesetze?

Deutschland als NATO-Aufmarschgebiet: Notstand ohne Notstandsgesetze?

Die Bundeswehr plant anscheinend weitgehende Einschränkungen der Bürgerrechte, auch ohne offizielle Ausrufung des Notstands.

Die Grundlage für die Maßnahmen bildet der sogenannte Operationsplan Deutschland, der das Land in ein Aufmarschgebiet und Militärlazarett verwandelt.

Deutschland als NATO-Aufmarschgebiet: Notstand ohne Notstandsgesetze?

In letzter Zeit häufen sich die Dokumentationen im öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramm über den sogenannten Operationsplan Deutschland (siehe beispielsweise hierhier und hier). Es wäre naiv zu glauben, dies diene nur der sachlichen Information des Bürgers über diese Angelegenheit und nicht auch (oder sogar hauptsächlich) dazu, sich an den Gedanken zu gewöhnen, Deutschland als Aufmarschgebiet der NATO zu betrachten.

Der Operationsplan Deutschland ist ein geheimes Dokument der Bundeswehr, das in seiner ersten Fassung angeblich 1.000 Seiten umfassen soll und an dem den Angaben der Bundeswehr zufolge kontinuierlich weitergearbeitet wird. Laut der Bundeswehr geht es um Heimatschutz, den Schutz verteidigungswichtiger Infrastruktur und die nationale territoriale Verteidigung in den Dimensionen Land, See, Luft, Weltraum sowie Cyber- und Informationsraum.

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Meinung

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Eine besonders große Bedeutung hat – auch in der öffentlichen Debatte – die “Drehscheibe Deutschland“, also die Rolle der BRD als Truppenaufmarschgebiet der NATO, bevor es Richtung Osten zur Verteidigung der NATO-Ostflanke geht (“Verteidigung” aus der Sicht der NATO). Im Rahmen des Host Nation Support kommt Deutschland schon aufgrund seiner geostrategischen Lage die Aufgabe zu, die anlandenden NATO-Truppen während ihres Aufmarschs zu versorgen und ihren Weitertransport an die Ostflanke zu gewährleisten.

Zur Vernetzung von Militär und zivilen Stellen (die im Ernstfall die Hauptlast des Aufmarsches tragen würden) hat die Bundeswehr insgesamt 16 Landeskommandos in den Bundesländern eingerichtet. Da der Operationsplan Deutschland geheim ist, erfährt man nur bröckchenweise Einzelheiten aus den Medien. Aber auch diese kleinen Informationssplitter lassen aufhorchen.

Eine der jüngsten Veröffentlichungen im deutschen Fernsehen ist ein BR24-Interview von Chefredakteur Christian Nitzsche mit dem “Vater” des Operationsplans Deutschland, Generalleutnant André Bodemann. Zu der gefährlichen Manipulation des Zuschauers in Richtung Kriegstüchtigkeit, die einen Krieg wieder denkbar erscheinen lässt, dem Aufbau eines russischen Bedrohungsszenarios und dem Sympathiewerben der Bundeswehr um die Mitte der Gesellschaft (“General auf dem Sofa”) hat Marcus Klöckner von den NachDenkSeiten schon Erhellendes geschrieben.

Man könnte als besondere Skurrilität höchstens noch die Szene “General mit Herz und Kompass” hinzufügen (Minute 18:17), in der Bodemann eine sentimentale Geschichte aus seinem Afghanistaneinsatz erzählt und das Geschenk eines US-amerikanischen Kameraden hervorholt, einen Kompass mit einem eingravierten Spruch von regelrechter Poesiealbumsqualität. Natürlich wird auch die Friedensliebe der Bundeswehr hervorgehoben.

Aber in diesem Artikel soll es um etwas anderes gehen. Bereits Klöckner ist aufgefallen, wie sehr Bodemann betont, dass man sich formaljuristisch nicht im Kriege befinde (noch nicht, möchte man fast ergänzen), aber auch schon lange nicht mehr im Frieden. Klöckner deutet das als Mittel zum Aufbau eines Bedrohungsgefühls beim Bürger (und das ist es sicher auch). Es spielt aber noch etwas anderes bei diesen Formulierungen eine Rolle, nämlich ein juristischer Sachverhalt.

 

Es gibt genau zwei Stellen, an denen sich vermuten lässt, dass sich Bodemann verrät und seinem mutmaßlichen Ziel, dem Einlullen des Bürgers, nicht nachkommt: Zum einen ist es laut Bodemann für die Aktivierung der Aufmarschpläne nicht notwendig, dass bereits Kämpfe im Baltikum (oder anderswo an der NATO-Russland-Grenze) stattgefunden haben. Bodemann zufolge könnte der Aufmarsch als Drohkulisse gegen Russland schon dann eingesetzt werden, wenn Russland große, von der NATO als bedrohlich empfundene Manöver (Minute 1:34) an seiner Westgrenze durchführe (ein dreister Gedanke, wenn man bedenkt, dass die NATO fast ständig Manöver direkt vor der Nase der Russen durchführt!) oder wenn nachrichtendienstliche Indizien für einen russischen Aufmarsch sprächen – zum Beispiel die Verlagerung von Blutkonserven (Minute 2:31) in die russischen Grenzregionen (dass die Russen Blutkonserven auch aus Angst vor einem Überfall verlagern könnten, dieser Gedenke kommt dem Generalleutnant der Bundeswehr anscheinend nicht).

Zum anderen macht Bodemann deutlich, dass dieser Aufmarsch stattfinden könne, während noch rein rechtlich Friedenszustand in der BRD herrscht – also ohne, dass durch den Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit der Spannungsfall ausgerufen worden wäre (Minute 3:31), der die Notstandsgesetzgebung (mit erheblichen Einschränkungen für das Leben der Bürger) auslöst (die noch schärfere Stufe wäre dann der Verteidigungsfall). Bodemann ist also der Ansicht, der NATO-Aufmarsch gen Osten, der die Interessen der deutschen Bürger erheblich tangiert, bedürfe nicht der Zustimmung des Bundestages. Der Generalleutnant sagt es nicht direkt, aber Entscheidungsträger dürfte dann der Bundeskanzler sein, der einem entsprechenden NATO-Ersuchen stattgibt. Ähnlich wie bei der Entscheidung über die Taurus-Lieferungen, die letztendlich der Kanzler allein treffen kann.

Und das eben scheint Bodemanns Problem bei der Ausarbeitung des Operationsplanes gewesen zu sein (und deshalb dieses Herumreiten auf den – noch – nicht formaljuristisch herrschenden Kriegszustand): Wie setzt er die Interessen der NATO in der deutschen Gesellschaft vorrangig durch, solange der Spannungs- oder Verteidigungsfall noch nicht ausgerufen ist (denn dazu braucht es ja eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags)? Erst dann würden ja die Notstandsgesetze greifen. Man möchte aber ja schon vorher an der Ostflanke der NATO aufmarschieren. Natürlich nur zur “Abschreckung”, zur “Friedenssicherung”. Mit allen Einschränkungen, die dies für die Deutschen, die unfreiwilligen NATO-Gastgeber der Drehscheibe Deutschland, zur Folge hätte.

Offensichtlich ist es dem Team um Bodemann aber gelungen, dieses durchaus heikle Problem zufriedenstellend zu lösen. Denn Bodemann verkündet (Minute 15:56), dass während des großen Lokführerstreiks im Januar und März des vergangenen Jahres die nicht im Streik befindlichen Lokführer primär für die gleichzeitig stattfindende NATO-Übung eingesetzt worden seien, erst in zweiter Linie für den zivilen Bahnverkehr.

Dies ist nur ein (noch recht harmloses) Beispiel. Es lässt sich nur vermuten, dass noch weitere Einschränkungen für das zivile Leben im geheimen Operationsplan Deutschland vorgesehen sind – und das alles anscheinend, ohne dass eine Zustimmung des Bundestages für das Eintreten des Operationsplanes vorgesehen ist. Man könnte fast schon von einem potenziellen Putsch von Militär und Kanzler gegen die Rechte des deutschen Volkes sprechen. Wenn die oben genannte Befürchtung korrekt ist, könnten die Bürger noch so sehr die NATO-kritischeren BSW oder AfD ins Parlament wählen – solange der Kanzler Friedrich Merz heißt und seine Kanzlermehrheit besitzt, könnten er (oder sein Verteidigungsminister) den Operationsplan Deutschland auslösen. Eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages würde ja nicht benötigt.

Womöglich rekurrieren Bodemann und sein Team auf Artikel 80a (3) GG? Ein Artikel wie auf die NATO und ihre Ansprüche an Deutschland zugeschnitten. Eigentlich ist er für den Bündnisfall (also wenn ein NATO-Staat angegriffen wurde) gedacht, aber wer weiß? Vielleicht will man ihn auch zu einem Abschreckungsaufmarsch nutzen? Der Bundestag könnte zwar diese Maßnahmen wieder aufheben, die Drehscheibe Deutschland wäre dann allerdings schon angelaufen – mit allen Folgen, die das mit sich brächte. Aber all das sind Spekulationen, solange der Operationsplan Deutschland nicht offengelegt ist. Womöglich setzt man bei der Bundeswehr auch einfach auf die normative Kraft des Faktischen. Wer wird sich denn noch beschweren können, wenn die entsprechenden Fakten erst einmal geschaffen sind? Sicher ist nur eines: Nach eigener Aussage glaubt Generalleutnant Bodemann, den Bundestag für die Verwirklichung seines Plans nicht zu benötigen.

Wie wenig im Falle des Eintretens des militärischen Ernstfalls ein Zivilistenleben noch wert wäre, hat uns kürzlich dankenswerterweise der neue Kommandeur des Landeskommandos Baden-Württemberg, Kapitän zur See Michael Giss, klargemacht. Da die Bundeswehrkrankenhäuser für die verletzten Soldaten nicht ausreichen würden, müssten sich auch die Patienten der zivilen Krankenhäuser auf eine priorisierte Behandlung des Militärs einstellen. Konkret heißt es in dem Interview mit Giss (und ich zitiere es, weil es man fast gar nicht glauben mag):

“Und da muss man sich darauf einstellen, dass der schwer verwundete Soldat zuerst behandelt wird, der Blinddarm-Patient später. Auf diese Aspekte muss man die Bevölkerung so vorbereiten, dass sie es versteht.”

Wie viel Gehirnwäsche wird nötig sein, damit die Bevölkerung akzeptiert, dass es bei der Behandlung im Krankenhaus nicht mehr nach Schwere des gesundheitlichen Notfalls gehen wird, sondern nach militärischem Status? Ist so viel Gehirnwäsche überhaupt möglich, dass ein Elternpaar klaglos die Zurückstufung seines Kindes mit Blinddarmdurchbruch zugunsten eines verwundeten NATO-Soldaten hinnehmen wird? Giss glaubt offenbar daran, dass dies möglich ist. Vielleicht hat er Recht. Im Zweifelsfall dürfte vermutlich das (bisher noch fiktive) Elternpaar gar nicht erst erfahren, warum sein schwer krankes Kind so lange auf die Operation warten muss.

Beim Eintreten des Operationsplanes Deutschland müssten während des Aufmarsches gen Osten 800.000 NATO-Soldaten innerhalb von zwei Monaten durch die Drehscheibe Deutschland geschleust werden, so der auskunftsfreudige Giss. Deutschlands Straßen wären dann dicht, als Zivilist dürfe man dann nicht mehr mit dem privaten Auto die Autobahn benutzen. Und der Militärexperte Frank Kuhn vom Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung in Frankfurt geht in der Hessenschau-Sendung zur “Zeitenwende” sogar davon aus, dass bei der Bahn sowohl der Personenverkehr als auch der zivile Güterverkehr zugunsten des Militärs zum Erliegen kämen (Minute 13:20).

Man mag sich kaum ausmalen, was das für die Versorgung der Bevölkerung mit allen notwendigen Lebensmitteln heißen würde. Der fürsorgliche Giss rät der Bevölkerung schon mal zum Preppen. Denn was ist, wenn die Bäckereien eines Landkreises plötzlich Tausende Soldaten der US-Army zusätzlich versorgen müssen (Minute 12:00)? Und die Straßen dicht sind? Auch in anderer Hinsicht würden wichtige Ressourcen zur Versorgung der durchziehenden NATO-Truppen abgezogen: So wären zum Beispiel die Blaulichtorganisationen (also beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz) für die medizinische Betreuung des Militärs verantwortlich (und eben nicht der Sanitätsdienst der Bundeswehr, der zu diesem Zeitpunkt schon im Osten an der russischen Grenze stünde), so Bodemann in einem früheren Interview (Minute 1:56). Es ist logisch, dass diese Organisationen währenddessen der deutschen Bevölkerung nicht zur Verfügung stehen – oder nur in eingeschränktem Maße.

Bisher sind dies alles nur Befürchtungen und Vermutungen. Der Operationsplan Deutschland ist ja geheim. Man erfährt nur, dass WirtschaftLandratsämter, Kommunen und Blaulichtorganisationen auf den Tag X vorbereitet werden. Man geht also davon aus, diesen Plan eines vielleicht gar nicht so fernen Tages auch umzusetzen zu müssen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass der Operationsplan Deutschland so weit wie irgend möglich offengelegt wird!

Gerade die Friedensbewegung sollte dringend auf eine Offenlegung pochen. Und Parteien, die sich als authentische Oppositionsparteien betrachten, sollten dieses Thema in den Debatten und in Anfragen immer wieder ansprechen. Parlament und Bevölkerung haben ein Recht darauf, zu erfahren, inwieweit ihre Rechte tangiert sind, wie sehr im Zweifelsfall in die Bürgerrechte eingegriffen wird und auf welchen rechtlichen Grundlagen diese Eingriffe genau beruhen.

Die Bürger sollten sich keinesfalls mit beruhigenden Erklärungen der für diesen Plan Verantwortlichen abspeisen lassen. Bodemann versichert zwar, in Deutschland würde dank der Planungen im Ernstfall ebenso wie jetzt in der kriegsgeplagten Ukraine das Leben weitergehen (ab Minute 17:30), mit Schule und geöffneten Geschäften, der Möglichkeit, ins Restaurant zu gehen oder mal einen Kaffee zu trinken – dass man sich darauf allerdings nicht unbedingt verlassen sollte, zeigen die Äußerungen von Landeskommandochef Giss.

Vor fast 60 Jahren kämpfte die Außerparlamentarische Opposition gegen die Einführung der Notstandsgesetze, weil sie sie als Gefahr für Demokratie und Grundrechte betrachtete. Es scheint, wir könnten heutzutage fast noch dankbar sein, wenn der Notstand im Ernstfall überhaupt ausgerufen würde. Denn dann wären die Einschränkungen der Bürgerrechte wenigstens rechtlich geregelt. Noch gefährlicher wäre für den Bürger eine rechtliche Grauzone, in der noch kein Krieg ist, die NATO aber bereits über das Land herrscht. Es ist höchste Eisenbahn. Ist die NATO erst Herrscher über unser Land, ist es zu spät.

 

Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag nach heftigen Protesten die “Notstandsgesetze”. Für die Einen Vorsorge für den Krisenfall, für die Anderen eine Gefahr für die Demokratie.

Busse, Bahnen und Autos fuhren am 11. Mai 1968 aus allen Teilen der Bundesrepublik in die damalige Hauptstadt Bonn. Über 40.000 Menschen waren zu einem Sternmarsch aufgebrochen, um gegen die geplanten Notstandsgesetze zu demonstrieren. Aufgerufen hatte das Kuratorium “Interner Link:Notstand der Demokratie

” – ein Zusammenschluss aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden, der Wissenschaft, Kultur, Gewerkschaften und Kirchen. Der Protest gegen die Notstandsgesetze wurde im Frühjahr 1968 zum einigenden Band zwischen Studentenbewegung und Gewerkschaften und war Teil der Interner Link:Außerparlamentarischen Opposition (APO)

. Knapp drei Wochen nach dem Sternmarsch in Bonn, am 30. Mai, fand die namentliche Abstimmung über die Notstandsgesetze im Bundestag statt.

Die Kritikerinnen und Kritiker der Notstandsgesetze verwiesen stets auf die Erfahrungen mit der Interner Link:Weimarer Verfassung

. Diese hatte im Artikel 48 dem Reichspräsidenten das Recht zugesprochen, bei Situationen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, sogenannte Notstandsverordnungen zu erlassen und damit vorübergehend Grundrechte wie z.B. die Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen. Auf Basis dieses Instruments hatte der damalige Reichspräsident Paul von Hindenburg etwa – auf Bestreben der Nationalsozialisten – im Link hat Vorschau-PopupInterner Link:Februar 1933 die “Reichstagsbrandverordnung”

, mit der die Verfolgung politisch Andersdenkender begann.

Der Beschluss der Notstandsgesetze am 30. Mai 1968 war das Ende einer Debatte, die über zwei Jahrzehnte maßgeblich die deutsche Innenpolitik geprägt hatte.

Befürchtete Handlungsunfähigkeit im Krisenfall

Im Interner Link:deutschen Grundgesetz

 waren zunächst keine Regelungen für den Fall enthalten, dass zentrale Organe der deutschen Demokratie aufgrund eines inneren oder äußeren Notstandes, etwa in einem Kriegs- oder Katastrophenfall, nicht beschlussfähig wären. Zudem sah das Grundgesetz keine Möglichkeiten vor, demokratische Entscheidungsabläufe im Krisenfall zu beschleunigen: Die in Artikel 76 , 77 und 78 vorgeschriebenen Fristen bei der Gesetzgebung (z. B. für Stellungnahmen von Interner Link:Bundestag

 und Interner Link:Bundesrat

), so argumentierten Befürworterinnen und Befürworter der Notstandsgesetze, hätten während eines Notstandes zu einer faktischen Handlungsunfähigkeit der Legislative geführt.

Eine eigene Notstandsgesetzgebung war jedoch in den Gründungsjahren der jungen Bundesrepublik noch undenkbar. Als das Grundgesetz im Mai 1949 verkündet wurde, hatten die Alliierten der ehemaligen westdeutschen Besatzungszonen (Frankreich, USA und Großbritannien) noch die oberste Entscheidungsgewalt in der Bundesrepublik. Zwar räumte bereits das Besatzungsstatut vom September 1949 Bundestag und Bundesregierung gewisse Freiräume ein, in wichtigen außen- und sicherheitspolitischen Fragen aber blieb man von den Entscheidungen der Alliierten abhängig.

“Vorsorge im Bereich der zivilen Verteidigung”

Nach dem Abschluss des Deutschlandvertrags, der mit seinem Inkrafttreten im Jahr 1955 das Besatzungsstatut ablöste, hatte die Bundesrepublik wieder weitgehende Souveränität erlangt. Artikel 5 des Vertrages sah jedoch vor, dass die drei Westalliierten Maßnahmen treffen dürften, um im Krisenfall ihre in Deutschland stationierten Truppen zu schützen – auch wenn sie die jeweilige Bundesregierung in ihre Entscheidungen mit einbeziehen mussten.

Kritiker waren damals der Ansicht, der Passus eröffne den Westalliierten weit mehr Möglichkeiten als den bloßen Schutz der eigenen Truppen. Faktisch sei den USA, Frankreich und Großbritannien durch diesen Artikel ein Notstandsrecht zugesprochen worden.

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Deutschlandvertrages, im März 1956, wurde mit der Wehrverfassung die Interner Link:“Wiederbewaffnung”

 Westdeutschlands beschlossen. Was jetzt aus Sicht der in Bonn regierenden Christdemokraten noch fehlte, war die “Vorsorge im Bereich der zivilen Verteidigung”. Notstandsgesetze, so betonten Befürworter solcher Regelungen, würden Zweifel daran zerstreuen, ob Bundesregierung und Bundestag in einem Krisenfall die nötige Handlungsfähigkeit hätten.

Erster Entwurf scheiterte im Jahr 1958

1958 brachte die damalige CDU/CSU-geführte Bundesregierung einen ersten Entwurf ins Parlament ein, der größtenteils an den Vollmachten des Reichspräsidenten aus der Weimarer Verfassung orientiert war. Da für die Notstandsgesetze das Grundgesetz geändert werden musste, hätte die alleinregierende Union die Zustimmung der SPD benötigt. Doch diese blieb aus.

Weitere Entwürfe der kommenden Jahre scheiterten ebenfalls im Parlament. Ein zentraler Streitpunkt war stets die Frage, nach welchen Verfahren ein jeweiliger Notstand ausgerufen werden könne, etwa ob der Bundestag in die Entscheidung eingebunden werden müsse oder die Befugnisse dazu bei der Exekutive lägen. Daneben forderten beispielsweise die Gewerkschaften eine Garantie des Streikrechts. Erst im Jahr 1968 konnten sich die beiden Fraktionen der Großen Koalition aus Union und SPD, die mittlerweile regierte, auf einen gemeinsamen Entwurf einigen.

Änderung des Grundgesetzes

Externer Link:Die Notstandsgesetze änderten das Grundgesetz in mehr als 20 Punkten und unterscheiden zwischen innerem Notstand, Verteidigungsfall und Spannungsfall. Der Verteidigungsfall kann vom Bundestag mit Zweidrittelmehrheit festgestellt werden, erweitert die Gesetzgebungskompetenzen und vereinfacht das Gesetzgebungsverfahren. Die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte geht auf den Bundeskanzler über und die Bundesregierung kann z. B. die Bundespolizei im ganzen Bundesgebiet einsetzen. Nur im Verteidigungsfall hat der “Gemeinsame Ausschuss” (Art. 53 GG), der anstelle des handlungsunfähigen Bundestages zusammenkommen soll, auch Gesetzgebungsbefugnis. Er besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Vor Eintritt des Verteidigungsfalls kann der Bundestag den Spannungsfall feststellen. Im Verteidigungs- wie Spannungsfall darf z. B. die Bundeswehr im Inneren zum Schutz ziviler Objekte eingesetzt werden.

Der innere Notstand dient der Abwehr drohender Gefahren für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung. Ist die öffentliche Sicherheit in Gefahr, ist dies in erste Linie Sache des betroffenen Landes, das dann z.B. auch Polizeikräfte anderer Länder anfordern kann. Im Fall eines inneren Notstandes darf auch die Freizügigkeit (Art. 11 GG) und das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) einschränkt werden. Ähnliche Regelungen gelten auch im Katastrophenfall.

Zur Kontrolle der Exekutive in Kriegszeiten ist u. a. vorgesehen, dass Bundestag und Landtage ihre Arbeit nicht aufgrund von Neuwahlen unterbrechen. Der Bundestag darf nicht aufgelöst werden und das Bundesverfassungsgericht soll funktionsfähig bleiben. Auch wurde das Widerstandsrecht ins Grundgesetz eingefügt. Laut Artikel 20 hat jeder Bürger das Recht, sich gegen Versuche zur Wehr zu setzen, die auf die Beseitigung der demokratischen Ordnung zielen. Außerdem wurde das Recht auf Verfassungsklage im Grundgesetz verankert. Mit Zustimmung des Bundesrats kann der Bundestag den Verteidigungsfall jederzeit für beendet erklären.

„Wenn das nicht gestoppt wird, droht in Europa die Katastrophe“ – Lühr Henken im Bundestag

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/bundeswehr-bereitet-unternehmen-auf-kriegsfall-vor-operationsplan-deutschland-110118573.html

Bundeswehr bereitet Unternehmen auf den Kriegsfall vor
Hamburg

 

Die Bundeswehr bereitet Unternehmen auf mögliche Krisenszenarien vor. Im Rahmen des „Operationsplan Deutschland“ werden konkrete Maßnahmen vorgestellt. Das Strategiepapier ist in seiner ersten Fassung 1000 Seiten lang.

n Deutschland beginnen Vorbereitungen für den Fall eines Krieges, der noch direktere Auswirkungen auf die Bundesrepublik hat als der russische Angriff auf die Ukraine.

Nach Informationen der „F.A.Z“ schult die Bundeswehr seit Kurzem Unternehmen auf Grundlage des von der Politik beschlossenen „Operationsplan Deutschland“. Das Strategiepapier ist in seiner ersten Fassung 1000 Seiten lang und in den Details geheim. Die Rolle der Wirtschaft ist in dem Plan klar umrissen.

UND wieder schweigen die Unternehmen..sie haben schon geschwiegen als die Plünderung und der Ausverkauf unseres Landes beschlossen wurde…

 

Drehscheibe Deutschland: Logistik für NATONorth Atlantic Treaty Organization und EUEuropäische Union

Deutschland ist aufgrund seiner zentralen geografischen Lage in Europa die Drehscheibe für Marschbewegungen der Partnerstreitkräfte. Die Bundeswehr unterstützt die Verbündeten bei Truppenbewegungen nach und durch Deutschland.

In Deutschland und Europa finden wieder mehr Truppenbewegungen statt. Seitdem Russland wieder eine Bedrohung für den Frieden in Europa darstellt, hat die NATONorth Atlantic Treaty Organization ihre Ostflanke immer weiter verstärkt. Zur Abschreckung und Verteidigung wurden multinationale Verbände zum Beispiel im Baltikum, in Polen, der Slowakei und Rumänien stationiert.

Außerdem haben die Staats- und Regierungschefs der Allianz auf dem Gipfeltreffen in Madrid eine neue NATONorth Atlantic Treaty Organization-Struktur vereinbart: Die schnelle Eingreiftruppe wird verstärkt und mit dem New Force Model, NFMNATO Force Model, werden regionale Zuordnungen eingeführt.

Die Verbände bleiben dabei zwar an ihren Standorten stationiert, werden aber im Voraus bestimmten Ländern und Territorien zugewiesen – zum Beispiel an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke. Wenn nötig, werden die Kräfte in ihr jeweiliges Gebiet verlegt. Dort sind sie dann für dessen Schutz verantwortlich. Deutschland hat aufgrund seiner zentralen geografischen Lage eine besondere Bedeutung für Truppenbewegungen der Partnernationen. In der Mitte Europas unterstützt die Bundeswehr die Verbündeten bei der Verlegung von Kräften nach und durch Deutschland.

Diese Unterstützung ausländischer Streitkräfte in Deutschland ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und nennt sich Host Nation Support. Dazu gehören beispielsweise die Planung und Genehmigung von Fahrten über deutsche Straßen, Schienen oder Gewässer, das Bereitstellen von See- und Binnenfhäfen, Flugplätzen, Unterkünften oder Betankungsmöglichkeiten in Bundeswehr-Kasernen sowie die Nutzung von Übungsplätzen.

So organisieren zum Beispiel die Feldjäger bei Militärtransporten auf deutschen Straßen einen möglichst störungsfreien Verkehr. Host Nation Support ist kostenpflichtig. Die erbrachten Leistungen werden erfasst und durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der antragstellenden Nation in Rechnung gestellt.

Territoriales Führungskommando für Host Nation Support

Verantwortlich für die Bereitstellung des Host Nation Support ist der Nationale Territoriale Befehlshaber. Im neu geschaffenen Territorialen Führungskommando in Berlin werden die für die Drehscheibe Deutschland benötigten Fähigkeiten über die verschiedenen zuständigen Bereiche hinweg zentral koordiniert, sodass alle benötigten Leistungen gemeinschaftlich erbracht werden können.

Host Nation Support erfordert auch eine enge regionale Abstimmung mit den entsprechenden Innenbehörden der Bundesländer oder beispielsweise deren Verkehrsämtern. Die Absprachen übernehmen die dem Territorialen Führungskommando unterstellten 16 Landeskommandos. Die Anfragen zum Host Nation Support prüft und bearbeitet die Operationszentrale des Territorialen Führungskommandos.

 Die militärische Aggression Russlands ( Das ist eine bösartige Lüge der Nato weil sie den Krieg will und Rußland ist bis zum heutigen Tag NICHT aggressiv und auch nicht an einem Krieg interessiert)  gegen die Ukraine hat bestätigt, dass die militärische Mobilität unserer Streitkräfte innerhalb und außerhalb der Union dringend deutlich verbessert werden muss. Wir werden in enger Zusammenarbeit mit der NATONorth Atlantic Treaty Organization und anderen Partnern die Verkehrsinfrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck im gesamten transeuropäischen Verkehrsnetz ausbauen, um eine zügige und reibungslose Verlegung von militärischem Personal, Material und Ausrüstung für operative Einsätze und Übungen zu unterstützen. 
Strategischer Kompass der EUEuropäische Union

Gleichzeitig werden in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) der EUEuropäische Union die Verlegefähigkeiten verbessert. 28 Verbündete und Partner engagieren sich im PESCOPermanent Structured Cooperation-Projekt Military Mobility. Gemeinsam arbeiten sie an der Vereinfachung, Standardisierung und Beschleunigung von Verfahren für militärische Transporte in Europa. Ein weiteres Ziel ist die Modernisierung von Infrastruktur: Häfen, Brücken, Schienen, Straßen oder Brücken.

Streitkräfte und Ausrüstung schnell über den Atlantik sowie über europäische Grenzen hinwegzubewegen, stärkt die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten von NATONorth Atlantic Treaty Organization und EUEuropäische Union.

Host Nation Support in Deutschland

In Deutschland umfasst dies alle zivilen und militärischen Unterstützungsleistungen, die Deutschland als Aufnahmestaat(Englisch: Host Nation) in Frieden, Krise und Krieg für verbündete Streitkräfte und Organisationen der NATO/EU erbringt, die sich auf deutschem Hoheitsgebiet oder im Transit durch Deutschland befinden.

Das geht beispielsweise von der Planung und Genehmigung von Durchfahrten über deutsche Straßen oder Gewässer bis hin zum Bereitstellen von Unterkünften oder Betankungsmöglichkeiten an Bundeswehr-Standorten. Grundsätzlich kann jede ausländische Streitkraft, die nach Deutschland kommen möchte, Host Nation Support beantragen.

https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Krisenmanagement/Zivil-Militaerische-Zusammenarbeit/national/host-nation-support/host-nation-support_node.html

 

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