mit Impfungen!!!
31. Dezember 2024von Dr. Peter F. Mayer
Die Pharmaindustrie hat Kinder als Zielgruppe entdeckt. In den neuen Impfplänen sind bereits 50 und mehr Impfung von der ersten Lebenswoche bis zum 15. Lebensjahr enthalten. Um die Impfungen bei den Kindern anzubringen werden immer mehr Zwangsmaßnahmen gesetzt, wie etwa sie zur Voraussetzung für den Kindergartenbesuch zu machen und diesen verpflichtend vorzuschreiben. Besonders radikal ist die Vorgangsweise in Südtirol, wie Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen berichtet.
ICH frage Euch jetzt im Ernst:
Wieso glaubt Ihr, da mit machen zu müssen?
Es sind EURE Kinder, da hat niemand rein zu reden.
Seid Ihr noch ganz bei Trost?
Wißt Ihr nicht, daß Ihr am längeren Hebel sitzt? Sie WOLLEN daß die Kinder in den Kindergarten gehen damit man sie von klein auf indoktrinieren kann in ihrem Sinne ..laßt das nicht zu und verweigert die Impfungen. Wenn keiner mehr ein Kind in den Kindergarten bringt, werden sie sehr schnell umschwenken…IHR seid es, die ihnen dieses Morden und Krank machen ermöglicht.
Geht das nicht in Euren hohlen Grind: sie haben uns nichts vorzuschreiben, sie sind auch NUR Menschen, allerdings mit einer sehr bösartigen Ader.
Geht von Eurem Denken weg, daß andere entscheiden dürfen und müssen, was Ihr zu tun habt.
Übernehmt die Verantwortung für EUCH und für Eure KINDER selbst!
ICH war dabei als ein kleines Mädchen starb ..nach einer Impfung, glaubt mir, das wollt Ihr NICHT erleben
Die Landtagsabgeordnete und Rechtsanwältin hatte schon früher aufgedeckt, dass es für die vorgeschrieben Kinderimpfungen keine Studien gibt, die die Wirkung und Sicherheit nachweisen könnten, Verpflichtungen zur Impfung daher ohnehin gesetz- und verfassungswidrig sind. Über die Hintergründe der Impfpflicht gab es kürzlich ein höchst interessantes Interview von Tucker Carlson mit einem der Rechtsanwälte von Robert F. Kennedy Jr., der auch über die Unwirksamkeit der Kinderimpfungen berichtete.
Ein Großteil der Impfungen wie gegen Masern und andere Kinderkrankheiten, wurden eingeführt als diese bereits kein Problem mehr darstellten. Die Nebenwirkungen waren aber derart enorm, dass durch die in den USA möglichen Sammelklagen Geschädigte eine Chance gegen die Pharmakonzerne hatten. Die Schadenersatzzahlungen machten Impfstoffe für die Pharmaindustrie zum Verlustgeschäft. Statt eine Verbesserung der Produkte zu erzwingen, beschloss der US-Kongress eine Haftungsbefreiung für die Hersteller dieser gesundheitsschädlichen Präparate.
All das wirkt noch heute und trotz fehlender Studien, die Sicherheit und Wirksamkeit nachweisen, wird Impfzwang bei Kindern ausgeübt. Gesundheitlich Schäden wie Autismus ist dadurch bei Kindern immer häufiger anzutreffen.
Parallel dazu ist zu beobachten wie internationale, von Lobbyisten gesteuerte Organisationen, wie die EU, WHO, UNO oder UNICEF immer weiter gehend den Eltern die Erziehungsrechte über ihre eigenen Kinder entziehen. Kindergärten werden verpflichtend und „Bildungstätigkeiten“ inklusive Sexualerziehung samt Anleitungen zur Masturbation dorthin verlegt. Damit sollen langfristig fügsame Untertanen produziert werden.
Wie das in Südtirol umgesetzt wird erläutert die Landtagsabgeordnete und Rechtsanwältin Holzeisen in einer aktuellen Pressemitteilung:
VERPFLICHTENDES KINDERGARTENJAHR NICHT VEREINBAR MIT KINDERIMPFPFLICHT
LAND SÜDTIROL WIEDER EINMAL AUSSERHALB SEINER GESETZGEBUNGSKOMPETENZEN ZUM SCHADEN DER SÜDTIROLER BÜRGER TÄTIG
In den letzten Wochen erreichen Südtiroler Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind, ein Schreiben des Bürgermeisters ihrer Wohnsitzgemeinde, mit dem sie aufgefordert werden, ihre Kinder im Zeitraum vom 8. bis 16. Jänner 2025 in den Kindergarten einzuschreiben, oder eine Erklärung abzugeben, mit der sie erklären, mit ihren Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.
Gleichzeitig wird in diesen Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht eine Voraussetzung für den Besuch des verpflichtenden Kindergartenjahres darstelle, und die Erziehungsverantwortlichen jener Kinder, welche die Impfpflicht nicht erfüllen, die oben genannte Eigenerklärung abgeben müssten. Außerdem wird mitgeteilt, dass laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1111/2024 jene Kinder, welche die Bestimmungen zum verpflichtenden Kindergartenjahr nicht erfüllen, von der Gemeinde bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet würden. Dies gelte auch bei Nichteinhaltung der Impfpflicht und der Unterlassung der Eigenerklärung durch die Eltern.
Wie bereits am 11.12.2024 in der Aula des Südtiroler Landtags von mir ausgeführt, ist die Pflicht das Kind in den Kindergarten zu schicken bzw. selbst für eine, den jeweiligen Rahmenrichtlinien entsprechende Bildungstätigkeit zu sorgen, mit der Impfpflicht unvereinbar!
Die entsprechenden Bestimmungen der Südtiroler Landesregierung sind grob verfassungswidrig, denn hier verletzt die Autonome Provinz Bozen – wieder einmal – zum Schaden der Südtiroler Bevölkerung die Grenzen der ihr zustehenden Kompetenzen.
Die Androhung einer Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht, wenn die Eltern die Kinderimpfpflicht nicht einhalten und keine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen, steht der Landesregierung bzw. dem Land Südtirol nicht zu, da auf dem übrigen Staatsgebiet es eine solche Bestimmung – aus guten verfassungsrechtlichen Gründen – nicht gibt! Diese Bestimmung wird fallen!
Denn verfassungsrechtlich können ungeimpfte Kinder nicht aus dem Kindergarten ausgeschlossen und deren Eltern verpflichtet werden, selbst (auf eigene Kosten) für eine Bildungstätigkeit der Kinder zu sorgen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entspricht.
In meiner Eigenschaft als Landtagsabgeordnete und als Rechtsanwältin empfehle ich allen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder, die ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten schicken möchten, ihre Kinder innerhalb der Frist anzumelden und von der geforderten Selbsterklärung aktuell Abstand zu nehmen, denn das Jahr 2025 wird die längst fällige rechtliche Klärung der grob verfassungs- und menschenrechtswidrigen Kinderimpfpflicht bringen
Es ist das klare Recht aller Südtiroler Kinder, die mit den Steuergeldern aller Bürger (auch der vielen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder) finanzierten Kindergärten zu besuchen.
Und was die Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht anbelangt sei darauf hingewiesen, dass
- die Südtiroler Gemeinden/Bürgermeister aus den oben genannten Gründen hierfür keine ihnen rechtlich zustehende Kompetenz und die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht Bozen aus denselben Gründen keinerlei gültige rechtliche Handhabe hat
- nächstens umfangreiche Strafanzeigen an die ordentliche Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Landesregierung eingereicht werden, weil in Südtirol die Kinderimpfpflicht mit off-label-Anwendung von Kinderimpfstoffen, gröbster Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe und sonstiger grober Verletzungen des zwingend anzuwendenden Arzneimittelrechts erfolgt.
Das Jahr 2025 wird in diesem Bereich die notwendigen überfälligen rechtlichen Klärungen bringen. Es ist höchste Zeit: zum Schutze der Gesundheit und Grundrechte unserer Kinder!