Gerade habe ich mir Nachfolgendes hier durchgelesen.
Und ich frage mich, was das alles soll?
Hab Eck sagt, es gibt kein Volk!
Wie kann man dann ein Volk verhetzen?
Als nächstes dann das Land selbst, es sollen Sachen verhandelt werden..
ICH bin Mensch und keine Sache!
Das ist mir ziemlich wurscht was andere da behaupten, ICH habe niemandem erlaubt mich als Sklave oder Sache zu degradieren.
Dann ist da die Rede von einem Staat…wir können nicht nach Regeln oder Gesetzen eines Staates behandelt werden, wenn wir doch nur in einer Firma “gehalten” oder “versklavt gefangengehalten” werden.
Der Staat Deutschland, der muß erst mal von einer dicken Schicht Dreck frei geschrubbt werden, damit er erscheinen kann.
Und es ist die Rede vom Grundgesetz
Das wurde doch rückwirkend aufgehoben
Im Übrigen sind die Ausdrucksweisen auch zu berücksichtigen.
Wenn man zu einem Norddeutschen Depp sagt ist es eine Beleidigung.
In Bayern ist das ein ganz normaler Ausdruck, da denkt sich keiner was… so wie das Lied: Du Depp Du Depp Du Depperter Depp Du… ja mei….
Und dann gibt es da den Holocaust.
Der Alte Zionist in Israel begeht auch einen vorsätzlichen Holocaust.
DEN hier erleben wir direkt, den kann man beurteilen und sich eine eigene Meinung bilden.
Der andere Holocaust den man NICHT UNS aber unseren Vorfahren vorwirft, da gilt dann wieder: es wurde mittlerweile vom Tiefen Staat freigesetzt, daß sie uns seit 100 Jahren belügen, alle Bücher haben umschreiben lassen, Filme verboten usw…
DA kann ich mir erst ein genaues und abschließendes Bild machen, wenn die echten Fakten auf dem Tisch liegen. Solange kann ich glauben was ich will. Zudem war ich nicht dabei, nicht mal mein Vater… und meine Opas sind in jungen Jahren gefallen… es war schlicht niemand mehr da, der darüber geredet hätte, bei uns war das niemals ein Thema
Wieso soll ich auch jemandem glauben der mir nur Schlechtes will?
Das wäre ja eh nur Hörensagen, weil man mir die Fakten, die echten NICHT zugänglich macht
Warum? Was hat man zu verbergen?
UNSERE Schuld ist schon abgetragen , schon lange und ich belaste mich nicht damit. Dazu ist die jetzige Zeit viel zu anstrengend und anspruchsvoll als daß man die Gedanken abschweifen läßt zu etwas das nicht mehr zu ändern ist.
Es ist ein Unterschied ob man etwas mit Gewalt in den Schädel geklopft bekommt, da muß man sich doch fragen, was wollen sie denn damit erreichen? Oder ob man es anhand von echten Fakten nachvollziehen kann, am Besten natürlich wenn man es erlebt
UND ich laufe NICHT in einem Büßerkleid herum. Wir haben bezahlt, andere die UNS viel Schlimmeres angetan haben, haben NICHT oder noch nicht bezahlt … ja was nun? Das heißt, daß ich es weder verherrliche noch abspreche, aber auch nicht zu, weil ich es schlicht nicht weiß.
Ach und dann kommt ja noch der Hass vor. Hass ist ein sehr anspruchsvolles Gefühl. Er setzt voraus, daß man denjenigen kennt, gut kennt, um ihn hassen zu können…ICH hasse nicht, ich verachte oder mißachte, ich hasse nicht einmal hassenswerte Unmenschen, diese schieb ich aus meinem Leben und gut ist!
Ja was nun???? Kann mir das einer erklären? Was sagt Ihr dazu????
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FAQ zur Volksverhetzung
Was versteht man unter Volksverhetzung nach deutschem Recht?Nach deutschem Recht versteht man unter Volksverhetzung ein Delikt, das im § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert ist. Dieses Gesetz verbietet es, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder zur Gewalt oder willkürlichen Maßnahmen gegen sie aufzurufen.Es verbietet außerdem, die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung anzugreifen, indem man sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.Der Paragraph findet Anwendung bei:Hetze gegen nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppen
Verherrlichung oder Rechtfertigung von nationalsozialistischer Gewaltherrschaft
Leugnen, grob verharmlosen oder Billigung des HolocaustsBeispiel: Ein öffentlicher Aufruf in sozialen Medien, eine bestimmte religiöse Gruppe zu attackieren, würde als Volksverhetzung gewertet werden.
Wie wird Volksverhetzung in Deutschland bestraft?Die Strafen für Volksverhetzung in Deutschland sind im § 130 StGB festgelegt. Sie reichen von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Gefängnis.Im Einzelnen hängt das Strafmaß von verschiedenen Faktoren ab:Art und Weise der Hetze: Je schwerwiegender die Hetze und je größer ihre möglichen Auswirkungen, desto höher ist das Strafmaß.
Reichweite der Hetze: Volksverhetzung in der Öffentlichkeit oder in einem Medium, das einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, wird härter bestraft als nicht-öffentliche Hetze.
Wiederholungstäter: Bei wiederholter Volksverhetzung kann das Strafmaß erhöht werden.Beispiel: Ein Individuum, das wiederholt Hassreden gegen eine ethnische Minderheit auf einer öffentlich zugänglichen Website verbreitet, könnte mit einer Gefängnisstrafe belegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung?Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und in Deutschland in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Sie erlaubt es jedem, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Allerdings ist die Meinungsfreiheit nicht absolut und muss gegen andere grundlegende Rechte abgewogen werden.Eine der Grenzen der Meinungsfreiheit ist die Volksverhetzung. Das bedeutet, dass Äußerungen, die dazu dienen, Hass zu schüren oder die Menschenwürde anderer zu verletzen, strafbar sind. Es ist wichtig zu beachten, dass kritische oder negative Meinungen über bestimmte Gruppen nicht notwendigerweise als Volksverhetzung gelten. Es geht um Äußerungen, die die Schwelle zur Hetze und Menschenwürdenverletzung überschreiten. Zu beachten ist hierbei:Der Kontext: Nicht jede negative Äußerung über eine Gruppe fällt unter Volksverhetzung. Es hängt vom Kontext und der Art der Äußerung ab.
Die Absicht: Äußerungen, die dazu bestimmt sind, Hass zu schüren oder Gewalt anzustacheln, werden eher als Volksverhetzung angesehen.
Die Wirkung: Auch wenn eine Äußerung nicht beabsichtigt war, Hass zu schüren, kann sie dennoch als Volksverhetzung angesehen werden, wenn sie dazu geeignet ist.Beispiel: Eine Person könnte negative Meinungen über die Politik einer bestimmten religiösen Gruppe äußern, ohne dass dies als Volksverhetzung angesehen wird. Wenn die Äußerungen jedoch dazu dienen, Hass gegen diese Gruppe zu schüren oder ihre Menschenwürde zu verletzen, könnte dies als Volksverhetzung gelten.