WER SCHÜTZT DAS VOLK VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT?

Der Merkel-Genosse und CDU-Grande Stefan Harbarth hat seine Rolle gefunden. Als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes konzentriert er sich auf die Verteidigung der Regierung gegen Kritik aus den Reihen der Demokratiebewegung und Verfassungsjuristen.

von Wolfgang Jeschke

Stefan Harbarths jüngste Äußerungen gegenüber den Altmedien der Funke-Mediengruppe legen den Schluss nah, dass das Bundesverfassungsgericht zur Rechtsfindung in Deutschland keinen Beitrag mehr leisten wird. Merkels williger Helfer äußert sich politisch außerhalb der Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes und erteilt seiner Parteivorsitzenden, mit der er lange im Bundesvorstand zusammenarbeitete, mal eben so Dispens.

 „Wenn man aber unter Zeitdruck und unter Unsicherheit entscheiden muss, besteht immer die Gefahr von Fehlern“, wird Harbarth zitiert. Nach 13 Monaten „Corona“ – offiziellen Angaben zufolge ohne Übersterblichkeit und ohne Überlastung des Gesundheitswesens – lässt sich von Zeitdruck nicht ernsthaft sprechen. Dass er selbst mit seinen Kammern am Bundesverfassungsgericht seit über einem Jahr in vielen Verfahren die Gelegenheit hatte, die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen, der Gesetzesänderungen für die dauerhaften Grundrechtsbeschädigungen und die Grundlage der Ausrufung der epidemiologischen Notlage von nationaler Tragweite zu überprüfen, kommt ihm nicht in den Sinn.

In der schwersten Verfassungskrise des Landes mit den schlimmsten Folgen für Grundrechte, Gesundheit, Soziales, Wirtschaft und den gesellschaftlichen Frieden insgesamt, hat Harbarth konsequent darauf verzichtet, das Regierungshandeln und die im Corona-Kontext erlassenen Normen verfassungsrechtlich zu überprüfen. Im Gegenteil: Ohne tatsächliche Prüfung der Begründungen wurden von ihm persönlich repressive Maßnahmen und Demonstrationsverbote bestätigt. Zum Teil geschah dies ohne Würdigung der Argumentationen der Beschwerdeführer auf lächerlichen 1-2 Seiten Papier. Dies ist geradezu eine Verhöhnung der Verfassung unseres Landes.

Noch nie wurden die unveräußerlichen Grundrechte der Menschen in einem so großen Maße geschliffen wie in der „Corona-Krise“. Noch nie gab es für die Bürgerinnen und Bürger als Souveräne des Staates ein größeres Interesse an einem verfassungsrechtlichen Schutz vor den Eingriffen der Regierung in die Grundrechte.

Und noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hat die Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland so eklatant versagt. Während in anderen Ländern nach und nach klargestellt wird, dass nahezu alle Maßnahmen und Verordnungen verfassungswidrig ergangen sind, dass es an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, an ihrer Geeignetheit und Notwendigkeit fehlte, verweigert Harbarth mit seinen anderen – ebenfalls politisch nominierten – Richterkollegen die Prüfung der Voraussetzungen für die Entscheidungen der Exekutive.

Harbarth hat auch Verständnis für das Staatsrat-artige Entscheidungsgebilde von Ministerpräsidenten unter Kanzlerin Merkel. Es ist zwar nicht in der Verfassung vorgesehen, aber als Koordinierungsgremium sei das schon in Ordnung. Damit negiert Harbarth das in der Verfassung angelegte Zweikammer-System von Bundesrat und Bundestag. Besonders zynisch ist seine Aussage zum Ende des Parlamentarismus in Deutschland: „Wenn zur Umsetzung dessen, was Kanzlerin und Ministerpräsidenten besprochen haben, eine Parlamentsentscheidung erforderlich ist, dann wird die Maßnahme erst mit der Parlamentsentscheidung wirksam.“

Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Verfassung und wurde mit dem Infektionsschutzgesetz ausgesetzt. Die Parlamente werden nur noch über Entscheidungen aus dem Merkel-Hauptquartier unterrichtet. Die Verlängerungen der Notstandsgesetze werden regelmäßig durch die GroKo durchgewunken – zuletzt bis März 2022. Mit dem Ende des Parlamentarismus ist der Diskurs der Volksvertreter ebenfalls beendet – und mit ihm die parlamentarische Demokratie. Dies sehen echte Verfassungsjuristen, die vor Harbarth dessen Job machten, in großer Zahl so. Merkels CDU-Mann nicht.

Das ficht Harbarth aber nicht an. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und folgt der Krisen-Kanzlerin sogar auf dem Weg aus dem Föderalismus. Zwar halte er ihn prinzipiell für besser als ein zentralistisches System wie in Frankreich – aber, so die Funke-Medien: „Harbarth schränkte allerdings ein, es gebe Konstellationen, „in denen ein bundesweit einheitliches Vorgehen sinnvoller sein kann als föderale Vielfalt“.

Harbarth hat sich mit seinen – privaten (?) – Äußerungen zum Anwalt jener Gewalt gemacht, die er zu kontrollieren hat. Das ist mehr als Befangenheit – das ist ein Verfassungsbruch. Er sollte sofort zurücktreten, da er seiner Funktion als Verfassungsrichter nicht mehr objektiv nachgehen kann, wenn er vor der Sachverhaltsprüfung und verfassungsrechtlichen Bewertung seinen Parteifreunden in der Exekutive bereits einen Persilschein ausstellt. Eine Anwendung des Rechtes ist von Harbarth nicht mehr zu erwarten. Er ist Teil der Exekutive. Die Gewaltenteilung ist beendet.

Gegenfrage:
WER SCHÜTZT DAS VOLK VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT?
Alle “Corona”-Maßnahmen waren verfassungswidrig.

Aber die politisch installierten “Richter” = Exekutivmitarbeiter haben dem System verfassungswidrig den Rücken freigehalten.

An der Spitze der Grundrechtsverletzer im BVerfG: Der Vorsitzende Harbarth -. ein Merkelkumpel,

Wirtschaftsmann und Diener der Plutokraten.

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