Bevor dieser sogenannte Bericht beginnt:
NEIN DEUTSCHLAND gibt ihnen NICHT das Recht in Wohnungen einzudringen!
Die Firma BRD versucht das, DEUTSCHLAND läßt sie wissen,. daß massiver Widerstand droht auch mit Waffengewalt, sollte jemand in die Häuser und Wohnungen eindringen!
Jetzt ist aber Ende mit den Übrgrifflichkeiten dieser Tiefen Staatmarionetten die weder Gesetze erlassen können noch sonstige Rechte haben,
Abteilungsleiter einer Firma, mehr sind sie NICHT!
Nazis und Stasiangehörige, damit haben die Deutschen NICHTS zu tun!!!
Ministerium für Staatssicherheit, die Landessprache ist Deutsch.Dem Bundeskriminalamt (BKA) könnte es bald erlaubt sein, heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Dies geht aus einem Reformentwurf hervor, der dem Spiegel und
dem RND vorliegt .Dem Dokument zufolge
soll die Polizei neben verdeckten Durchsuchungen der Wohnungen von Verdächtigen auch Spionagesoftware auf deren Computern oder Smartphones installieren dürfen. Von diesen Befugnissen soll
nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.
Kommentar: Von außergewöhnlichen Umständen spricht man nur, wenn der Staat es für notwendig erachtet und wenn etwas passiert, wird er niemanden davon in Kenntnis setzen.
Das Innenministerium verteidigte die Initiative mit der Begründung, das BKA spiele eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung internationaler terroristischer Bedrohungen. Ein Sprecher wollte sich nicht zu Einzelheiten des Vorschlags äußern, der sich noch in einem sehr frühen Stadium befindet,
sagte dem Spiegel am Mittwoch jedoch, dass Sicherheitsbehörden über die notwendigen Befugnisse verfügen müssten, um sich entwickelnden Bedrohungen wirksam entgegentreten zu können.Kritiker haben Bedenken geäußert, dass derart weitreichende Eingriffe die Rechtsstaatlichkeit untergraben könnten, da die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des Grundgesetzes verankert ist
. Sofern keine „unmittelbare Bedrohung“ vorliegt, erfordert das derzeitige Verfahren für Durchsuchungen einen Beschluss der Staatsanwaltschaft, während die Polizei die Person über konkrete Verdachtsmomente und den Zweck der Durchsuchung informieren muss.Die FDP unterstützt keine „Stasi 2.0“, sagte Bundestagsabgeordneter Manuel Hoferlin mit Bezug auf den berüchtigten Staatssicherheitsdienst der DDR. Er räumte zwar die Notwendigkeit „angemessener und leistungsfähiger Ermittlungsinstrumente“ ein, merkte jedoch an, dass die Geheimhaltung bei Durchsuchungen sehr besorgniserregend sei.Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich entschieden gegen die Pläne ausgesprochen. Bundesvorsitzender Mika Beuster warnte, Journalisten und Whistleblower könnten von heimlichen Einbrüchen betroffen sein, die an die Methoden von “Polizeistaaten” erinnerten.Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, verteidigte die Pläne mit der Begründung, das BKA brauche in diesen “ernsten Zeiten” moderne Ermittlungsbefugnisse und -ressourcen.
Kommentar: Das deutsche Innenministerium hat gerne abweichende Stimmen zum Schweigen gebracht, und zwar oft unter dem Vorwand des „Rechtsextremismus“, der eine ganze Reihe abweichender Stimmen umfasst. Erst vor einem Monat hat das Innenministerium ein beliebtes deutsches Magazin geschlossen, weil es die Dreistigkeit gewagt hatte, die russische Außenministerin zu interviewen.Siehe auch:
- (Re)Nazifizierung der Bundeswehr
- Der Volksgerichtshof der neuen Normalität Deutschland (Teil zwei)
- Deutschland verbietet ein weiteres Symbol: Die „Stummfuchs“-Geste in Klassenzimmern wird mit der „extremen Rechten“ in Verbindung gebracht
- Scholz ordnet nach Interview mit Sacharowa die Schließung eines der größten Mediennetzwerke der Opposition an
- Deutschland entkriminalisiert den Besitz von Kinderpornos